Content für den Blog: Vorsicht vor teuren Abmahnungen
Aus aktuellem Anlass möchte ich euch etwas darüber erzählen, welche finanziellen Bedrohungen beim Bloggen durch rechtlich geschützten Content entstehen können. Ich blogge bereits seit 2006 auf mehreren eigenen Blogs und habe schon tausende Beiträge verfasst und veröffentlicht. Ich bin kein Anwalt und gebe auch keine Rechtsberatung, ich schreibe hier lediglich über meine eigenen Erfahrungen.
Oft stehen Blogger vor dem Problem, woher sie Inhalte für die Beiträge bekommen sollen. Viele Blogger schauen sich dann einfach in der Bloggerwelt um, suchen sich interessante Themen und schreiben dann darüber. Dies kann zu einem Problem werden, wenn man einfach fremde Bilder oder Texte verwendet, ohne die Rechte dafür zu haben. Dann drohen eventuell sehr teure Abmahnungen. Und wenn man sich mal in der Bloggerwelt umsieht, dann findet man unzählige Beiträge auf Blogs, bei denen einfach dabei steht “via XYZ”. Das sieht man vor allem bei Blogs aus den Staaten. Dort ist das rechtlich jedoch anders als in Deutschland.
Nur weil viele Blogger einfach Bilder nutzen und dann “via XYZ” darunter schreiben oder die Quelle verlinken, ist dies noch lange nicht rechtlich unbedenklich und kann eine Abmahnung von mehreren tausend Euro verursachen. Und auch wenn es viele so handhaben, auch ich selbst finde das nicht gut. Wenn man einen Beitrag verfasst und man findet den dann irgendwann auf einem anderen Blog ist das ärgerlich. Oftmals wird dann nicht mal ein Backlink gesetzt oder eine Quelle genannt. Ich selbst achte immer darauf für Bilder und Inhalte die Nutzungsrechte zu bekommen und das schriftlich! Sollte das nicht funktionieren, dann wird der Inhalt einfach nicht genutzt.
Wenn man immer nachfragt, ob Bilder und Texte auch wirklich kostenfrei verwendet werden dürfen, ist das ein enormer Zeitaufwand. Ich verbringe damit wöchentlich mehrere Stunden. Mittlerweile habe ich ein großes Archiv an Quellen, deren Inhalte ich für eigene Berichte auf meinen Blogs nutzen darf. Das sind z.B. Presseportale, Pressebereiche von Unternehmen oder Online-Shops und ich bekomme viele Inhalte direkt per E-Mail zugesendet.
Wenn man (wie ich hier auf blogmal.de) komplett eigene Inhalte verfasst, dann ist die Gefahr einer Abmahnung natürlich geringer. Auf z.B. dem Blog DER LUXIST berichten wir jedoch über aktuelles aus der Luxus- und Lifestylebranche. Dazu nutzen wir Bilder und Textinformationen, die uns von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen muss man sehr genau darauf achten, ob Inhalte (vor allem Bilder) wirklich kostenfrei genutzt werden können.
Die Gefahr einer Abmahnung besteht sehr wohl und man sollte damit nicht leichtfertig umgehen. Dies durfte gerade gestern ein befreundeten Blogger von mir merken, der für die Nutzung von drei Bildern eine Abmahnung in Höhe von fast 19.000 Euro erhalten hat. Ja, richtig gelesen, der Betrag stimmt! In seinem Fall war es sogar so, dass er die Bilder von einem Unternehmer mit der “Bitte um Veröffentlichung” zugesendet bekommen hat. Die Rechte lagen aber laut der Abmahnung angeblich nicht bei diesem Unternehmer, sondern bei einem dritten Unternehmen, welches auch für die Abmahnung verantwortlich ist. Daran sieht man ganz deutlich, dass man nicht mal sicher ist, wenn man Inhalte veröffentlicht, die angeblich veröffentlich werden dürfen.
Auch ich hatte schon den Fall, dass auf einem meiner Blogs ein Bild veröffentlich wurde, welches laut einer Pressemeldung im Rahmen der Presse-Berichterstattung “kostenfrei Veröffentlicht werden kann”. Einige Zeit später meldete sich ein Fotograf, wem er denn die Rechnung über die Bildnutzung zusendet dürfte, da er die Urheberrechte für das Bild besitzen würde.
Man muss also sehr vorsichtig sein, welche Inhalte man in Berichten verwendet. Selbst Bilder, die mit Pressemeldungen zur Veröffentlichung herausgegeben werden, können ein Grund für eine Abmahnung sein. Man ist also nur auf der sicheren Seite, wenn man selbst Bilder erstellt und komplett eigene Texte verfasst. Wenn du Fremdmaterial nutzen willst oder musst, dann frage lieber zweimal nach den Rechten und behalte alle E-Mails mit Zusagen zur freien Verwendung oder drucke sie aus. Auf telefonische Zusagen würde ich mich nicht verlassen. Wenn es “hart auf hart” kommt, hast du nichts in der Hand. Viele Blogger sind sich der Gefahr von Copyrightverletzungen und Abmahnungen gar nicht bewusst oder übersehen diese ganz gerne. Doch mal ehrlich, wer kann schon mal schnell ein paar tausend Euro aus dem Ärmel schütteln?
Recherchiere doch mal im Internet und du wirst unzählige Berichte finden, bei denen Leute auch abgemahnt wurden, weil Sie Bilder von “angeblich” freien Diensten verwendet haben. Da gibt es große und internationale Bilddatenbanken und Anbieter, bei denen das scheinbar eine Masche ist, um schnelles Geld auf die Kosten der Blogger und Webseitenbetreiber zu machen. Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, dass man selbst wenn man vorbildlich darauf achtet keine Rechte zu verletzen, trotzdem Opfer von Abmahnungen werden kann. Das beweist ja auch nun der Fall meines befreundeten Bloggers – und dieser ist kein Einzelfall.
Und was ist, wenn man wirklich einmal abgemahnt wurde? Dann sollte man sich am besten schnellstens einen Anwalt nehmen und nichts auf eigene Faust unternehmen.
Nachtrag: Die Abmahnung gegen Autodino.de wurde mittlerweile mit Entschuldigung zurückgezogen.
Zitat autodino.de:
der Fairness halber informiere ich hiermit darüber, dass Ich/Autodino, soeben eine schriftliche Entschuldigung der Abmahn-Anwälte activeLAW Rechtsanwälte erhielt. Die Sache wurde zurückgezogen, weil man in meinem Fall nicht sicher sein könne, die alleinigen Nutzungsrechte an den streitigen Bildern zu haben.
Ein paar weitere persönliche Gedanken von Ralf (autodino.de) gibt es in diesem Beitrag.
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Mein Name ist Tobias Karnetzke, ich bin Blogger aus Leidenschaft und seit 2004 selbständiger Programmierer und Webentwickler.




hier steht noch was dazu:
http://www.unbelievable-pain.com/2012/09/jetzt-ist-es-passiert-ich-wurde.html
Moin Herr Karnetzke,
Ihr Beitrag ist gut geschrieben und klar verständlich. Ich will aus meiner Erfahrung etwas berichten. Als Presseportal-Betreiber steht man bezüglich Copyright des öfteren in gewissen Konflikten. Unsere Kunden können Bilder hinzufügen. Diese werden aber nicht auf unseren Servern gespeichert. Außerdem muss unter jedem Artikel die vollständige Anschrift des Verfassers stehen. Erfolgt einen Abmahnung gegen eine mögliche Rechtsverletzung kann sich der “liebe Rechtsanwalt” direkt an den Verfasser wenden. Fehlen die Aussenderdaten und es wird bemerkt fliegt der Artikel raus.
Grüße aus Hamburg
Hallo Bettina,
da ich selbst Betreiber des Presseportals yourPR.de bin, kann ich deine Anmerkungen zum Copyright sehr gut nachvollziehen. Auch ich kenne die Problematik mit Bildern und Textinhalten unserer Kunden.
Gruß
-Tobias-